Eine Frau spricht mit einer weiteren Frau

Soziale Entschädigung

Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Versorgung

Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Versorgung

Das neue Soziale Entschädigungsrecht

Die Bundesrepublik lässt Menschen, die unverschuldet einen Gesundheitsschaden erlitten haben, nicht allein. Voraussetzung für die sogenannte Soziale Entschädigung ist, dass die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung für das schädigende Ereignis trägt. Das kann zum Beispiel bei Terroranschlägen, Gewaltanwendung oder Impfkomplikationen der Fall sein.
Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden erweitert und im neuen Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Eine Neuerung ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und von Sexualstraftaten Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können.

Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem Schnelle Hilfen eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt.

Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Um sie zu erhalten, ist ein Antrag an den zuständigen Träger im jeweiligen Bundesland erforderlich. Welche Behörden das sind, wird von den Ländern bestimmt.

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https://www.youtube.com/watch?v=HsyFEJVeSq8

Erklärfilm: Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?

Wer ist nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht anspruchsberechtigt? Welche Leistungen können gewährt werden? Was hat sich konkret geändert? In diesem Film erfahren Sie, was es mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht auf sich hat. Es soll Betroffenen alle nötigen Hilfen gewähren, damit sie so bald wie möglich wieder in ihren Alltag zurückkehren können oder finanziell abgesichert werden.

Zum Video in leichter Sprache

Anspruchsberechtigte Personengruppen

Kurz-Podcast mit Dr. Rolf Schmachtenberg

Porträt von Dr. Schmachtenberg

„Ein Beispiel für Entbürokratisierung"

Im Kurz-Podcast mit Dr. Rolf Schmachtenberg, Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, erhalten Sie aus persönlicher Perspektive weitere Einblicke in das neue Soziale Entschädigungsrecht.

Dr. Schmachtenberg informiert darüber hinaus über weitere, aktuelle Entwicklungen im Bezug auf das neue Soziale Entschädigungsrecht.

Sie können das Transkript des Podcasts auch herunterladen.

Transkript zum Herunterladen

 

Eine Frau spricht mit einem Mann. Sie sind förmlich gekleidet.

Leistungen

Hier erfahren Sie, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Weitere Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Für manche Gesundheitsstörungen trägt die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung. Die Soziale Entschädigung unterstützt Betroffene in folgenden Fällen:

  • bestimmten physischen oder psychische Gewalttaten
  • nachträglichen Auswirkungen der beiden Weltkriege
  • Ereignissen im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie 
  • Impfschäden nach öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen

Ziel ist es, Anspruchsberechtige schnell wieder in ihren Alltag zu integrieren oder eine angemessene finanzielle und gesundheitliche Unterstützung anzubieten.
 

Folgende Menschen haben Anspruch auf Leistungen:

  • Geschädigte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sowie Nahestehende von Geschädigten
  • Sogenannte Schockschadenopfer von Gewalttaten - sie wurden zum Beispiel durch das Miterleben von traumatischen Ereignissen gesundheitlich geschädigt.

Anspruchsberechtige können Sach-, Geld- und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Vor allem im Bereich der Krankenbehandlung werden Sachleistungen erbracht, zum Beispiel orthopädische oder zahnärztliche Leistungen sowie Arzneimittel. 

Die Höhe möglicher Geldleistungen hängt vom Einzelfall ab. Rentenleistungen sowie Einkommens- und Unterhaltsersatz richten sich nach Einkommen und Vermögen der Betroffenen.

Das Fallmanagement als Schnelle Hilfe stellt eine Dienstleistung der Sozialen Entschädigung dar.

Grundsätzlich richten sich alle Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf.

 

Mit den Schnellen Hilfen werden Betroffene rasch unterstützt, noch vor Bewilligung ihres Antrages. Zu diesen Schnellen Hilfen zählen einerseits eine Soforthilfer in einer Traumaambulanz und andererseits die Unterstützung durch ein Fallmanagement. Damit werden Betroffene auf Wunsch bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung sowie im folgenden Verwaltungsverfahren unterstützt.

Damit Betroffene Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das schädigende Ereignis muss zu einer gesundheitlichen Schädigung und diese zu einer Gesundheitsstörung geführt haben.
  • Eine weitere Vorausetzung ist ein Antrag beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung im Bundesland.

Betroffene können die Schnellen Hilfen zunächst ohne ohne einen Antrag in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen

Aktuelle Meldungen

Flyer zur Sozialen Entschädigung

Was ist die Soziale Entschädigung? Wer kann Leistungen in Anspruch nehmen? Was sind Schnelle Hilfen? Der neue Flyer der BIH beantwortet fünf wichtige Fragen rund um das neue Soziale Entschädigungsrecht.

Neuer Name, umfangreichere Leistungen

Veränderungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Hauptfürsorgestellen. 2024 werden sie in „Träger der Sozialen Entschädigung“ umbenannt. Ihre Aufgaben werden umfangreicher.

Eine lächelnde Frau mit Kopfhörern

Ab Januar 2024: Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen werden zu Trägern der Sozialen Entschädigung

Die Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen sind für die praktische Umsetzung der Sozialen Entschädigung in den einzelnen Bundesländern verantwortlich. Ab 1. Januar 2024 heißen sie „Träger der Sozialen Entschädigung“. Die Kontaktdaten zu den Trägern der Sozialen Entschädigung finden Sie ab Januar 2024 auf dieser Website.