Mann mit Taschenrechner, (c) Pixland/Thinkstock Die Berechnung der Ausgleichsabgabe erfolgt auf dem Weg der Selbstveranlagung durch die Arbeitgeber entweder anhand der von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Vordrucke oder durch das elektronische Anzeigeverfahren REHADAT-Elan.
Frist beachten
Die Anzeige an die Agentur für Arbeit und die Zahlung der Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt müssen bis zum 31. März 2011 eingegangen sein!
Mehr Informationen zum Anzeigeverfahren finden Sie auch in der ZB 4/2009