Krankheit

Eine Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, seelischer oder geistiger Zustand, der eine Krankenbehandlung erfordert. Die Ursache hierfür ist dabei ohne Bedeutung, so dass Infektionen, Berufs- und sonstige Unfälle, aber auch Organschwächen und manifest gewordene Abhängigkeiten (z.B. Suchtkrankheiten) gleichermaßen dazu zählen. Die Krankheit ist durch eine aktuelle gesundheitliche – behandlungsbedürftige – Störung gekennzeichnet. Sie unterscheidet sich damit von der Behinderung als einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung. Behinderungen sind allerdings häufig Folge insbesondere chronischer Erkrankungen. Krankheit kann je nach der auszuübenden Tätigkeit zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Zuständig für die Leistungen der Krankenbehandlung und der medizinischen Rehabilitation bei Krankheiten und für das Krankengeld sind die Träger der Krankenversicherung. Bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sind i. d. R. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) zuständig.

Droht durch eine Krankheit eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, so sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erbringen, z. B. Kuren. Zuständig hierfür sind vielfach die Träger der Rentenversicherung. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Kündigungsgrund sein.

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