Chronische und innere Erkrankungen

Jeder vierte schwerbehinderte Mensch leidet an Funktionsbeeinträchtigungen der inneren Organe oder Organsysteme. Die körperlichen Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Menschen mit chronischen inneren Erkrankungen können im Arbeitsleben Problemen gegenüberstehen, die oft daraus resultieren, dass ihnen ihre Krankheit nicht angesehen wird. Dies kann zu Überforderungen führen. Eine sorgfältige Einschätzung der funktionellen Einschränkungen durch Fach- und Betriebsärzte ist notwendig, denn unangemessene Arbeitsplatzbedingungen verursachen Krankheitsausfälle und können die Behinderung verschlimmern.

Herz- und Kreislauferkrankungen
Für das Arbeitsleben ist weniger die Art der Erkrankung maßgeblich als vielmehr die Leistungseinbuße. Auch nach einem Herzinfarkt hängt die Wiedereingliederung von der verbleibenden Leistungsbeeinträchtigung ab.

Zu vermeiden sind:
  • körperlich anstrengende Arbeiten
  • hohe Stressbelastung (Publikumsverkehr, Termindruck, Arbeit im Akkord und in Nachtschicht)
  • Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft und erhebliche Temperaturschwankungen
  • Staub, Dämpfe oder Gase
Hilfen: Für die Rückkehr eines herzkranken Mitarbeiters an seinen alten Arbeitsplatz kann die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung genutzt werden. Technische und organisatorische Maßnahmen sollten ergänzend getroffen werden.

Erkrankungen der Lunge und der Atemwege
Krankheiten der Atmungsorgane wie z. B. eine eingeschränkte Lungenfunktion oder Bronchialasthma mit Serien schwerer Anfälle von Atemnot können eine Schwerbehinderteneigenschaft begründen.

Zu vermeiden sind:
  • Treppensteigen oder längere Wege zu Fuß
  • Arbeiten unter Zeitdruck
  • ständiger Publikumsverkehr
  • Arbeiten mit Reizstoffen, die das Leiden verschlimmern
Krebserkrankungen
Am häufigsten kommen der Prostatakrebs, der Brustkrebs, der Darmkrebs und der Lungenkrebs vor. Mit einer Krebserkrankung ist immer eine Schwerbehinderung verbunden. Die Bewertung des Grads der Behinderung (GdB) bezieht sich auf den Zustand nach der operativen oder anderweitigen Beseitigung des Tumors. Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten. Der Zeitraum hierfür beträgt i. d. R. 5 Jahre. Nur für bestimmte Tumorformen, bei denen nach Ablauf von 2 oder 3 Jahren die Gefahr der erneuten Erkrankung sehr gering ist, wird der Zeitraum der Heilungsbewährung entsprechend verkürzt.

Zu vermeiden sind:
  • körperlich schwere Arbeiten
  • extreme Klimasituationen
  • ungünstige Arbeitszeiten
Hilfen: Neben den medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist insbesondere auch die stufenweise Wiedereingliederung eine gute Hilfe für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Arbeitsbelastung kann so auf die noch eingeschränkte körperliche und seelische Leistungsfähigkeit abgestimmt werden. Dem Arbeitgeber und dem Betroffenen sind die Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben aufzuzeigen.

Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Bei der Zuckerkrankheit wird in der Bauchspeicheldrüse zu wenig Insulin produziert, so dass die Körperzellen die aufgenommene Nahrung nicht adäquat verarbeiten können. Durch Insulininjektionen, kontrollierte Nahrungsaufnahme, strenge Diät und Bewegung muss der Blutzuckerspiegel im Normbereich gehalten werden. Ständige Blutzuckerkontrollen sind notwendig, um eine drohende Unterzuckerung oder den lebensbedrohlichen Zustand einer Überzuckerung zu vermeiden. Wenn es nur schwer gelingt, den Blutzuckerspiegel einzustellen, kann eine Schwerbehinderung vorliegen.

Zu vermeiden sind: Von risikoreichen Berufen, die den Arbeitnehmer selbst oder andere Menschen gefährden – z. B. Personenbeförderung, Transport gefährlicher Güter – ist abzusehen. Eine plötzlich auftretende Unterzuckerung kann zu einem minutenlangen starken Leistungsabfall und in seltenen Fällen auch zur Beeinträchtigung des Bewusstseins führen.

Im Arbeitsleben zu beachten: Die berufliche Tätigkeit muss eine gleichmäßige Lebensführung und Zeiteinteilung ermöglichen: z. B. müssen regelmäßig Pausen eingelegt werden, um Nahrung zu sich nehmen zu können.

Chronisches Nierenversagen
Den Ausfall der Entgiftungs- und Entwässerungsfunktion der Nieren konnten Menschen früher nur wenige Tage überleben. Erst seit der Einführung der Blutwäsche (Dialyse) und der Nierentransplantation ist ein langfristiges Weiterleben möglich geworden. Bei Dialyse-Patienten ergeben sich jedoch erhebliche Einschränkungen bezüglich der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und der freien Zeiteinteilung. Dialyse-Patienten müssen zwei- bis dreimal wöchentlich für 3 bis 5 Stunden an das Dialysegerät angeschlossen werden. Die Behandlung ist körperlich anstrengend und beeinträchtigt das allgemeine Wohlbefinden. Die Dialyse bestimmt den Lebensrhythmus und somit auch das Arbeitsleben.

Zu vermeiden sind:
  • übermäßige körperliche Belastungen
  • Wechselschichtarbeit, besonders mit Nachtarbeit
  • Arbeiten unter starkem Zeitdruck und im Akkord (Einzel- oder Gruppenakkord)
  • Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft und erhebliche Temperaturschwankungen
  • Staub, Dämpfe oder Gase
Im Arbeitsleben zu beachten: Wegen des großen Zeitaufwandes für die Dialyse sollte die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz möglichst kurz sein. Von großer Bedeutung ist die sorgfältige Abstimmung aller Beteiligten, wenn es um die Kombination von Arbeitsentgelt, Krankengeld (für die Zeit der Dialyse) und eventueller Erwerbsminderungsrente geht. Im Einzelfall kann es gerechtfertigt sein, dem Arbeitgeber zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen finanzielle Hilfen anzubieten.
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